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Verbrauchsorientierter Energieausweis - jetzt bestellen!Bei Verkauf oder Vermietung ist ein Energieausweis zwingend erforderlich. Die Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) hat einige Neuerungen zu bieten: Effizienzklassen wie sie z.B. bei Kühlschränken schon länger verwendet werden, weitere Vorgaben für die Dämmung und Modernisierungsempfehlungen. Voraussetzungen für den verbrauchsorientierten Energieausweis sind auf unserer Homepage genauer definiert. Für unsere Bestandskunden Heizkostenabrechnung erstellen wir den verbrauchsorientierten Energieausweis zum Preis von 51,00 € brutto Für Fremdanlagen erstellen wir für Sie den verbrauchsorientierten Energieausweis zum Preis von 59,00 € brutto Hier finden Sie die blanko Formulare zum Download für die Erstellung des Energieausweises. Trinkwasser muss nach 3 Jahren wieder beprobt werdenDer Kunde (Unternehmer oder sonstiger Inhaber = UsI) ist gesetzlich durch die 1. und 2. Trinkwasserveränderungsverordnung zur TrinkwasserVO 2001 verpflichtet, in dem von ihm verwalteten Objekt eine turnusmäßige Überwachung des Trinkwassers von der Hausinstallation (Warm- und/oder Kaltwasser) durchzuführen. Zur Erfüllung der dem UsI nach dieser Verordnung obliegenden Verpflichtungen, bedient sich der UsI dritter Firmen zur Erbringung einzelner Dienstleistungen. Der Auftragnehmer soll nach diesem Vertrag die Untersuchungspflicht des Trinkwarmwassers nach den Vorgaben der Verordnung und auf der Grundlage des DVGW-Arbeitsblattes 551 übertragen werden. Funk-Ablesung per walk-by:Wir bringen den Datensammler mit und Sie müssen nicht zuhause bleiben. |
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Rauchwarnmelder-Hotline In der Infothek können Sie die Anleitung für die Ablesung von kraftwerk-Heizkostenverteilern und kraftwerk-Wärmemengenzählern herunterladen.
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